Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausleihe eines Spitex-Mobile Familienfahrzeuges

1. Ausleihvereinbarung

Die Vereinbarung wird geschlossen zwischen Spitex-Mobile – vertreten durch die Firma Engeli und Partner –, dem Ausleiher des Fahrzeuges, vertreten durch unseren Standortpartner und dem Nutzer, wie in der Ausleihvereinbarung und in der Reservationsplattform namentlich benannt.

2. Reservationsbedingungen

Es ist möglich ein Spitex-Mobile Fahrzeug bis maximal 18 Tage zu reservieren. Längere Reservationen müssen mit Spitex-Mobile abgesprochen werden. 

Es gibt drei Nutzergruppen

  • Nutzergruppe «Familien»: Spitex-Mobile bietet den Familien die Möglichkeit an, die Vorteile von Spitex-Mobile optimal zu nutzen und Ihren Alltag zu erleichtern. Registrierte Familien können die Fahrzeuge bis zu einem Jahr im Voraus reservieren.
  • Nutzergruppe «Standort-Partner»: Ein Standort-Partner wird gegenüber anderen externen Organisationen priorisiert. Standort-Partner können die Fahrzeuge bis drei Monate im Voraus reservieren.
  • Nutzergruppe «Externe Organisationen und Andere»: Spitex-Mobile steht externen Organisationen dann zu Verfügung, wenn die Fahrzeuge weder von Familien noch von den Standortpartnern genutzt werden. Externe Organisationen können die Fahrzeuge bis zu drei Wochen Voraus reservieren.

Reservierungen für Fahrzeuge sind ausschliesslich über das Reservierungssystem von Spitex-Mobile vorzunehmen. Direkte Buchungen bei Standort-Partnern sind nicht gestattet. Solche Umgehungsversuche werden als Missbrauch gewertet und können zur Sperrung des Benutzerkontos führen, was eine weitere Nutzung der Fahrzeuge ausschliesst.

3. Das Fahrzeug

Spitex-Mobile – vertreten durch die Firma Engeli und Partner – ist verpflichtet, das Fahrzeug nebst der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung in verkehrstüchtigem Zustand, ordnungsgemäss versteuert und angemeldet bereitzustellen. Innerhalb vom Schengen-Raum sind wir verpflichtet, Fahrzeuge mit vorgeschriebener Haftpflichtversicherung bereitzustellen. Der Fahrer gilt nicht als Dritter im Sinne dieser Regelung und wird von diesem Versicherungsschutz nicht umfasst. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie die Extras in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie dieses erhalten haben, mit Ausnahme der üblichen Abnutzung. 

Bitte überprüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig bevor Sie losfahren und dokumentieren Sie allfällige bestehenden Schäden mit einem Foto.
Bitte benachrichtigen Sie uns in den folgenden Fällen: wenn ein Schaden nicht im Zustandsbericht des Fahrzeugs verzeichnet ist; wenn der Tank nicht voll ist; wenn die Fahrzeugzulassung, Versicherungsunterlagen, das Schadensbericht-Formular oder die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung im Fahrzeug fehlen.

4. Verantwortung

Sie sind während der Ausleihe verantwortlich für das Fahrzeug und alle Extras:
a) Die Ausleihdauer beginnt, wenn Sie das Fahrzeug abholen und endet, wenn wir bestätigen, dass wir das Fahrzeug und die Schlüssel erhalten haben und das Zustandsprotokoll ausgefüllt wurde.
b) Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug gemäss Absprache mit dem Standort pünktlich, vollgetankt und sauber zurückzugeben. Wenn Sie sich entschliessen, das Fahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten des Standorts zurückzugeben, ist das nur in Absprache mit dem Standortpartner möglich. Dies geschieht auf Ihr eigenes Risiko, und Sie bleiben bis zum Check des Fahrzeuges durch den Standort verantwortlich.

5. Kosten

Grundsätzlich fallen keine Kosten auf den Nutzer zu. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug vollgetankt zurückzubringen. Sollten Sie es nicht vollgetankt zurückbringen wird das Fahrzeug vom Standort nicht angenommen. Bringen Sie das Fahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten des Standortes nicht vollgetankt zurück, wird Ihnen das Tanken sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Sie sind verpflichtet, anfallende Kosten in den folgenden Fällen zu tragen: Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs, professionelle Reinigung, Abschleppen des Fahrzeugs, Maut, Geldstrafen für Parkverstösse oder Verkehrsdelikte, sonstige Strafen und Gebühren sowie die hiermit verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsentgelte, soweit diese nach diesen Ausleihe- Bedingungen anfallen.

6. Nutzung des Fahrzeugs

Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung des Fahrzeugs angemessene Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden und das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen. Das Fahrzeug darf nur auf rechtmässige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke genutzt werden. Sie sind ebenfalls verpflichtet, den richtigen Kraftstoff zu verwenden, das Fahrzeug zu verschliessen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster und Türen, sowie die Motorhaube ordnungsgemäss verschlossen sind. Die Nutzung des Fahrzeugs muss sofort unterbrochen werden, wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen. Dies muss uns unverzüglich gemeldet werden, sobald keine Gefahren mehr vorhanden sind.
     
Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen: zu Werbezwecken (ausser für Sponsoren, in Absprache mit Spitex-Mobile); für Fahrten auf unbefestigtem Gelände; um andere Fahrzeuge oder Anhänger damit zu ziehen; um entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien zu transportieren, anderen als den autorisierten Fahrern die Nutzung des Fahrzeugs zu erlauben.
Sie dürfen nur in den von uns freigegebenen Ländern (Schengen-Raum) fahren. Sie dürfen das Fahrzeug im auswärtigen Land nicht länger fahren, als es nach den geltenden Gesetzen zulässig ist. Wenden Sie sich an die zuständigen Zollbehörden, ob Bestätigungen vom Besitzer des Fahrzeuges oder spezielle Versicherungen ausgestellt, oder Strassengebühren bezahlt werden müssen.

7. Unfälle, Diebstahl und Schäden

Sie müssen unverzüglich die Polizei und uns innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall verwickelt wurde, selbst wenn kein Dritter daran beteiligt war.

Im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs müssen Sie den Selbstbehalt sowie anfallende Steuern und unsere Gebühren für die Bearbeitung des Schadens oder Diebstahls zahlen (es sei denn, Sie haben Diebstahl oder die Beschädigung des Fahrzeugs nicht zu vertreten).

Sie müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall ein ordnungsgemäss ausgefülltes Schadensbericht-Formular übergeben, einschliesslich der Kontaktdaten der beteiligten Parteien sowie das allfällige Polizeiprotokoll.
Sie haften nicht für Verluste oder Kosten für Schäden, soweit diese unserem Versäumnis bei der Wartung des Fahrzeugs zuzuschreiben sind oder durch eine Herstellergarantie gedeckt sind.

8. Selbstbehalt

Spitex-Mobile – vertreten durch Engeli und Partner – wird Ihnen nicht mehr als den angegebenen Selbstbehalt einschliesslich Steuern (sofern zutreffend) sowie unsere Bearbeitungsgebühr für Schäden oder Diebstahl berechnen.
Wenn der Verlust oder Schaden grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder im Falle einer grob- fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung gemäss Abschnitt 5 und 6 sind wir im Rahmen der geltenden Gesetze berechtigt, von Ihnen Schadenersatz in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des vollen Betrags des Schadens oder Verlusts, der uns entstanden ist oder entstehen wird (je nachdem, welcher Wert höher ist) zu verlangen.

9. Geldstrafen und Gebühren

Sie müssen für alle Parkgebühren oder Geldstrafen aufkommen, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Fahrzeugs anfallen. Sie sind verpflichtet unsere Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung dieser Geldstrafen und Gebühren zu zahlen.

10. Kraftstoff

Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug mit dem gleichen Tankinhalt zurückzubringen, den es zum Zeitpunkt der Abholung hatte. Wenn Sie das Fahrzeug nicht mit der gleichen Tankfüllmenge zurückgeben, müssen Sie für die verbrauchte Kraftstoffmenge sowie eine Bearbeitungsgebühr aufkommen.

11. Zusatzfahrer und Mitfahrer

Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Zusatzfahrer und dass alle Mitfahrer, die Sie im Fahrzeug mitnehmen, diese Anmietbedingungen beachten. Sie sind verantwortlich für alle Kosten oder Gebühren, die uns entstehen, weil ein Zusatzfahrer oder Mitfahrer die Anmietbedingungen nicht befolgt.

12. Verspätete Rückgabe

Sofern nicht anders vereinbart, müssen Sie das Fahrzeug und eventuelle Extras an dem Tag/zu der Zeit und an dem Standort zurückgeben, der/die beim Abholen des Fahrzeuges vereinbart wurde mit dem Standort. Wenn Sie eine Verlängerung der Ausleihe wünschen, müssen die diese beim Standort direkt beantragen. Eine Bewilligung der Verlängerung der Ausleihe ist abhängig von nachfolgenden Reservationen.

13. Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten

Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten für internen Statistiken zur Verbesserung des Angebotes. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten im gesetzlich zulässigen Umfang und falls notwendig weiter an:
a) Vollzugsbehörden/örtliche Ämter und Behörden, soweit gesetzlich zulässig und soweit ein Anspruch auf die Bekanntgabe der Daten besteht oder um die Gültigkeit Ihres Führerscheins zu überprüfen.
b) Dritte, die in unserem Namen handeln in den Bereichen Schadenbearbeitung und Forderungseinzug.
Sie haben das Recht, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, die wir von Ihnen speichern (gegen Zahlung einer Gebühr, sofern gesetzlich zulässig), und in begründeten Fällen können Sie die Korrektur, Änderung, Sperrung oder Löschung jeglicher personenbezogener Daten verlangen. Datenverantwortliche ist Spitex-Mobile.

14. Verlorenes Eigentum

Wir werden unser Möglichstes tun, um Sie zu benachrichtigen, wenn wir persönliche Gegenstände im Fahrzeug finden. Für den Verlust von persönlichen Gegenständen im Fahrzeug lehnt Spitex-Mobile jede Haftung ab.

15. Geltendes Recht

Die Mietvereinbarung zwischen Ihnen und uns unterliegt den geltenden Gesetzen der Schweiz, Gerichtsstand ist Horn TG.